Im Thüringer Naturschutzgesetz sind die rechtlichen Prämissen im Umgang mit unserer Kulturlandschaft festgelegt. Ein sehr wirkungsvolles
Instrument zur Umsetzung dieser Gesetze unter Einbeziehung von Grundbesitzern, Pächtern usw. stellt in diesem Kontext der Vertragsnaturschutz
dar.
Der Vertragsnaturschutz regelt die rechtlichen und finanziellen Bestimmungen. Unser Verband versteht sich hierbei als Koordinator
zwischen Ämtern und Vertragsnehmern und begleitet den gesamten Verwaltungsprozess in der Vertragsgestaltung - von der Antragstellung
bis zur Vertragsrealisierung und Mittelabruf.
Fast 40 Jahre lang teilte der Eiserne Vorhang Europa. Die über 8500 km lange Grenze
war geprägt von Stacheldraht, Minen und Wachtürmen, die Familien über Jahrzehnte voneinander trennte.
Gleichzeitig aber gab
die Grenze der Natur eine lange Atempause. Der innerdeutsche Grenzstreifen wurde zum Rückzugsraum für zahlreiche seltene Tier- und
Pflanzenarten. Die sich hier entwickelten Wälder, Wiesen, Sümpfe und Heiden bilden heute ein einzigartiges länderübergreifendes Biotopver-bundsystem.
Aus der geografischen Lage unseres Verbandes resultierend, konnten wir über einen "Gestattungsvertrag" mit der Oberfinanzdirektion
und ihren Fachämtern ca. 155 laufende Kilometer ehemalige innerdeutsche Grenze pachten (mehr als 10% der Gesamtlänge). Durch
Unterpachtverträge pflegen unsere Mitglieder diese Abschnitte und tragen so zum nachhaltigen Schutz des Grünen Bandes und damit zum
Erhalt des Biotopverbundes bei.
Vertragsnaturschutz