Seit Jahrhunderten gestaltet der Mensch die Landschaft und deren Lebensadern, die Gewässer. Da diese in einem entscheidenden Maß von
ihrem näheren Umfeld abhängig sind, erlagen sie infolge der Nutzungsintensivierung und der dadurch entstandenen Kulturlandschaft einer
ständigen Veränderung. Sie wurden verlegt, verkürzt, begradigt und kanalisiert.
Die ökologische Funktionsfähigkeit vieler Gewässer
verschlechterte sich dadurch. Gewässerbegleitende Biotope gingen verloren, was wiederum zu einem Rückgang des Artenspektrums
in der Gewässerflora und –fauna führte.
Die heutige Gewässerunterhaltung beschränkt sich nicht wie in der Vergangenheit auf den Erhalt
eines ordnungsgemäßen Abflusses, um einen schnellstmöglichen Abfluss des Wassers aus der Landschaft zu gewährleisten und eine intensive
Landwirtschaft in den Auen zu ermöglichen. Sie umfasst auch die Pflege und Entwicklung dieses schützenswerten Lebensraumes
(§28 WHG). Die Gewässer sind „so zu bewirtschaften, dass sie dem Wohl der Allgemeinheit dienen, vermeidbare Beeinträchtigungen ihrer
ökologischen Funktionen und der direkt von ihnen abhängigen Landökosysteme und Feuchtgebiete im Hinblick auf deren Wasserhaushalt
unterbleiben und damit insgesamt eine nachhaltige Entwicklung gewährleistet wird“ (§1a WHG).
Diese gesetzlich verankerten Verpflichtungen
führen dazu, dass bei der Gewässerunterhaltung neben den wasserwirtschaftlichen Belangen, wie der Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen
Wasserabflusses, der Natur- und Artenschutzgedanke sowie die Bewirtschaftungsziele der EU-WRRL berücksichtigt werden müssen.
Im Siedlungsbereich sind
nach wie vor Maßnahmen der herkömmlichen Gewässerunterhaltung notwendig. Die in den Gewässerrahmenplänen zur Zielerreichung aufgeführten
Maßnahmen sind bei allen Unterhaltungsmaßnahmen zu berücksichtigen. Für die erheblich veränderten Gewässer, vor allem in den besiedelten
Bereichen, gilt es, ein „gutes ökologisches Potential“ und einen „guten chemischen Zustand“ zu erreichen.
Außerhalb der Ortschaften liegt der Schwerpunkt auf der Erhaltung und Wiederherstellung der ökologischen Funktion des Gewässers. Da das Vorhandensein naturnaher Strukturen neben einer guten Wasserqualität im Wesentlichen zum Erreichen eines „guten chemischen und ökologischen Zustands“ beiträgt, sind eigendynamische Entwicklungen in der freien Landschaft zuzulassen und zu initiieren. Letztendlich werten Gewässer mit einem naturnahen Erscheinungsbild unsere (Kultur-) Landschaft auf und leisten einen wertvollen Beitrag zur Trinkwasserversorgung, dienen dem Hochwasserrückhalt und bieten Lebensraum für viele bedrohte Arten.
Die Kommunen sind laut § 68 Abs.1 Punkt 2 (ThürWG) zur Unterhaltung der Fließgewässer
zweiter Ordnung verpflicht. Die Planung, Durchführung und Finanzierung der Gewässerunterhaltung obliegt den Gewässerunterhaltungspflichtigen.
Seit 1997 unterstützt der Landschaftspflegeverband "Thüringer Grabfeld" e.V. die Kommunen bei der Erfüllung ihrer Pflichtaufgabe.
Der
LPV hat derzeit 260 km Fließgewässer in der Betreuung. Die Unterstützung der Kommunen bei der Gewässerunterhaltung wurde in den Jahren
zuvor über die einfache Mitgliedschaft geregelt. Da die rechtlichen Rahmenbedingen mit der EU-WRRL präziser und daher die Konzepterarbeitungen
bzw. Projektbeantragungen/- Umsetzungen umfangreicher wurden, war die fachliche Betreuung über die Mitgliedschaft finanziell nicht
mehr tragbar. Daher wird seit 2007 zusätzlich ein Betreuungsvertrag mit den Kommunen abgeschlossen.
Ziele der Verbandsarbeit in der Gewässerpflege:
1. Erhalt, Pflege und Wiederherstellung eines
naturnahen Zustandes unserer Fließgewässer.
2. Verbesserung der Wasserqualität und der
Gewässerfauna,
3. Konsensfindung zwischen rechtlichen Forderungen
und praktischer Umsetzung.
Der Gewässerrahmenplan (GRP) diente neben den Bewirtschaftungsplänen
und Maßnahmenprogrammen als Grundlage für die dritte Anhörungsphase vom 22.12.2008 bis 22.06.2009. Zahlreiche eingegangene Stellungnahmen
bezogen sich mit ihren Einwänden und Anregungen auf den Gewässerrahmenplan. Auf der Internetseite des TLVwA können die Einwender in
anonymisierter Form über ihre Einwendenummer nachvollziehen, inwieweit ihre Stallungnahme berücksichtigt wurde. Im Rahmen der Fortschreibung
der GRP wurden die Einwendungen und vorgeschlagenen Maßnahmenänderungen hinsichtlich ihrer Auswirkung auf die Zielerreichung des Wasserkörpers
von der TLUG geprüft.