KULAP 2007 - Kultur- und Landschaftspflegeprogramm in Thüringen
"Für den Vertragsnaturschutz in Thüringen nimmt der Naturschutzteil des KULAP eine herausragende Position ein. Mit diesem EU-kofinanzierten
Programm werden alljährlich auf etwa 40.000 Hektar naturschutzfachlich wertvolle, oftmals landschaftsprägende Flächen durch Landwirtschaftsbetriebe
gepflegt. Dabei handelt es sich um die folgenden Maßnahmen:
- die extensive Bewirtschaftung von Ackerrandstreifen (Maßnahme L32),
- die
hamsterschutzgerechte Ackernutzung (N12),
- die Anlage von Nahrungs- und Nistschutzflächen für Tiere der Feldflur (N13) ,
- die Schaffung
von Nahrungsflächen für den Rotmilan (N14),
- die 10 jährige Stilllegung von Ackerland zu Naturschutzzwecken (N15),
- die Pflege durch
Beweidung oder Mahd auf Mager- und Trockenstandorten, Bergwiesen, Feuchtwiesen, Wiesenbrüterflächen und Flachlandwiesen (N2 und N3),
- die Pflege von Streuobstwiesen (N4),
- die Umwandlung von Acker in Grünland auf Auenstandorten (N5) sowie
- die Pflege von wertvollen
Teichen (N6).
Für die Naturschutzmaßnahmen im KULAP erfolgt vor Antragstellung eine Abstimmung zwischen dem Landwirtschaftsbetrieb
und der örtlichen Unteren Naturschutzbehörde. Dabei wird von der Naturschutzbehörde zunächst bestätigt, dass die Flächen für eine
Naturschutzförderung geeignet sind. Weiterhin werden in einem Pflegeplan die vereinbarten Details zur Flächenbewirtschaftung festgehalten.
Weitere Auskunft erteilen die örtlich zuständigen Unteren Naturschutzbehörden bzw. Landwirtschaftsämter" (www.thueringen.de)
Unsere
Aufgabe sehen wir vorrangig als Partner unserer Mitglieder im rechtlichen Umgang mit den Verpflichtungserklärungen.